FAQ
Eine Zweitmeinung soll als unabhängige, neutrale ärztliche Meinung abgegeben werden. Sie soll sich im ursprünglichen Sinn auf die Beratung von Patientin bzgl. der Notwendigkeit eines geplanten Eingriffs oder einer stationären Behandlung und mögliche eingriffsvermeidende bzw. ambulante Behandlungsalternativen fokussieren.
Im weiteren Sinn kann eine zweite Meinung durch Experten auch dabei helfen Menschen mit therapieschwierigen (Schmerz-) Erkrankungen frühzeitig(er) sinnvolle Behandlungsalternativen aufzuzeigen und sie bei deren Umsetzung auch zu unterstützen
Anders als die üblichen Zweitmeinungsverfahren geht es beim Angebot der IMC nicht nur um die Klärung der Frage ob eine schmerzbedingte Operation für Sie möglich ist, sondern vor allem darum, ob sie sinnvoll / notwendig ist und ob sie unter ganzheitlicher Berücksichtigung aller Aspekte für Sie die beste Antwort auf Ihre Schmerzprobleme darstellt.
Dieser ganzheitliche Ansatz, den wir Ihnen jetzt auch für eine ganze Reihe anderer therpapieschwieriger Schmerzprobleme anbieten können – unabhängig davon, ob eine Operation im Raum steht oder nicht, erfordert häufig die zeitgleiche Einbeziehung verschiedener Experten (in Form einer Art interdisziplinärer Schmerzkonferenz), so dass es sein kann, dass Sie im Rahmen Ihres online-Zweitmeinungsverfahrens gleichzeitig Kontakt mit mehreren Schmerzexperten haben werden.
Das IMC-Zweitmeinungsangebot ist kein Bestandteil der üblichen Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen, sondern ein sog. besonderes Versorgungsangebot. Um dies zulasten Ihrer Krankenversicherung nutzen zu können muss diese mit der IMC einen gesonderten Vertrag geschlossen haben.
Ob Ihre Krankenversicherung einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, sehen Sie hier – Link
Wenn Ihre Krankenversichung mit uns bislang (noch) keinen Rahmenvertrag für unser besonderes Versorgungsangebot geschlossen hat, können Sie versuchen – im Gespräch mit den für Sie dort zuständigen Sachbearbeitern – eine individuelle Lösung (z.B. im Rahmen einer Einzelfallgenehmigung) zu erhalten.
Alternativ zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen besteht für Sie natürlich immer auch die Möglichkeit unser IMC-Leistungsangebot auf Selbstzahlerbasis in Anspruch zunehmen. Sollte dies für Sie in Frage kommen, so erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Bitte melden Sie sich hierfür über unser Kontaktformular bei uns an und notieren Sie im Kontaktfeld für zusätzliche Angaben „Selbstzahler“, wir nehmen dann zeitnah nach Eingang Ihrer Anfrage mit Ihnen Kontakt auf und klären gemeinsam, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Um Sie besser kennen zu lernen und Ihr Schmerzproblem besser verstehen zu können, erhalten Sie – für den Fall, dass unser Versorgungsangebot für Sie in Frage kommt – von uns zunächst einen Link zu einem speziellen Schmerzfragebogen zugesandt. Dieser entspricht den Vereinbarungen deutscher Schmerzexperten und der Patientenvertreter der Deutschen Schmerzliga sowie den gesetzlichen Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung spezielle Schmerztherapie nach § 135 SGB V und dient dazu nicht nur Ihre Schmerzen sondern auch deren Auswirkungen auf Ihren Alltag und andere für die zu treffenden Entscheidungen wichtige Aspekte Ihres Lebens zu erfassen.
Zusätzlich werden im Rahmen unserer Versorgungsangebote durch unsere Experten ggf. Ihnen vorliegende Befunde (soweit Sie diese zu Verfügung gestellt haben) bewertet, mit Ihnen ein interdisziplinäres Anamnesegespräch geführt, und medizinische Befunde (im Rahmen der Möglichkeiten des jeweiligen Versorgungsangebotes) erhoben und letztlich gemeinsam zusammen mit Ihnen geklärt, ob die Ihnen angebotenen Schmerzoperationen bzw. bisher durchgeführten Maßnahmen zur Linderung Ihrer Schmerzen sinnvoll sind und ob Ihnen ggf. anderweitig weiter geholfen werden kann.
Anschließend werden dann die verfügbaren/erhobenen Befunde gemeinsam mit Ihnen besprochen und geklärt, ob die für Sie ggf. im Raum stehende Schmerzoperation bzw. die geplante stationäre Behandlungsmaßnahme und die bisherigen schmerztherapeutischen Verfahren notwendig und sinnvoll sind (oder nicht), welche anderen schmerzmedizinischen Maßnahmen ggf. besser geeignet wären Ihnen zu helfen und wie Ihnen diese zugänglich gemacht werden können.
Der Goldstandard in der Schmerzmedizin ist die persönliche Präsenzberatung durch einen qualifizierten Schmerzexperten (ggf. in Form einer sog. interdisziplinären Schmerzkonferenz zusammen mit einem psychologischen und physiotherapeutischen Spezialisten).
Dieser Idealzustand lässt sich jedoch in Deutschland aufgrund der geringen Zahl qualifizierter Experten und deren ungleichförmige Verteilung nicht immer (zeitnah) für jeden unter therapieschwierigen Schmerzen leidenden Menschen ermöglichen.
In diesen Fällen stellt eine zeitnahe telemedizinische Beratung durch qualifizierte Schmerzexperten eine sinnvolle Alternative dar – auch unter Berücksichtigung der ggf. durch die technische Umstände des telemedizinischen Kontakts bedingten Einschränkungen.
Therapieschwierige, chronische Schmerzen haben häufig ihre enge Verbindung zu anfänglich auslösenden Ursachen verloren und eine Eigenständigkeit entwickelt, die es therapeutisch notwendig macht über den Tellerand der anfangs häufig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehenden organischen Problematik hinaus zu blicken.
Aus diesem Grund ist es häufig sinnvoll gleichtzeitig mehrere Experten zusammen zu holen um gemeinsam mit Ihnen als Betroffene (und damit als Experten in eigener Sache) den Problemen auf den Grund zu gehen. Hierzu gehören qualifizierte Experten aus der Schmerzmedizin, Physio- und Psychotherapie.
Ob, in welchem Umfang und welche Experten zur Bewertung Ihres Schmerzproblems herangezogen werden hängt von den individuellen Besonderheiten des konkreten Einzelfalles ab – im Rahmen der Zweitmeinungsangebote der IMC erfolgt z.B. immer eine interdisziplinäre Bewertung durch Experten aller drei o.g. Bereiche.