Therapiekosten

Welche Kosten fallen für die von Ihnen angefragten
bzw. von uns angebotenen Versorgungsleistungen an?

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen bzw. privaten Krankenversichung oder Betriebskrankenkasse sind mit der wir einen Vertrag zur besonderen Versorgung vereinbart haben, so entstehen Ihnen durch die Inanspruchnahme unseres Beratungs- und Versorgungsangebotes keine Kosten!

Wenn Ihre Krankenversicherung mit uns keinen Rahmenvertrag geschlossen hat, so können Sie dort selbst bei den für Sie zuständigen Sachbearbeitern anfragen, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten unsere Versorgungsleistungen im Rahmen einer Sondergenehmigung (Stichwort: Einzelfall) übernommen werden.

Wenn Sie die Kosten für unser Beratungsangebot selbst übernehmen wollen, so erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein individualisiertes Angebot.

Sie sind sich unsicher?